Sehr geehrte Damen und Herren,
im Mai stimmen Sie über ein Gesetz zur Abscheidung und Endlagerung von
Kohlendioxid ab. Der Entwurf sieht vor, dass der Staat schon nach 30 Jahren
- eventuell sogar schon früher - für alle Risiken des eingelagerten
Kohlendioxid haften soll.
- Es ist nicht akzeptabel, dass die Kosten für Überwachung und Sicherung
der Lagerstätte sowie alle finanziellen und rechtlichen Risiken so früh auf
die Allgemeinheit abgewälzt werden sollen. Die großflächige Speicherung von
CO2 bringt hohe Risiken für Gesundheit, Ökosysteme und Grundwasser mit sich.
Die Technologie wird bereits jetzt durch Milliarden aus öffentlichen
Haushalten subventioniert: In Europa werden CCS-Demonstrationskraftwerke mit
Emissionshandelszertifikaten im Gegenwert von 4 bis 6 Milliarden Euro
bezuschusst.
Eine weitere Belastung der Allgemeinheit mit den Haftungsrisiken ist
nicht zumutbar. Die Haftung darf frühestens nach 100 Jahren an den Staat
übertragen werden. Ausnahmen, die eine frühere Übertragung erlauben (§31
Abs. 2 Satz 2 KSpG-E), müssen aus dem Gesetzesentwurf gestrichen werden.
Eine Übertragung darf es nur geben, wenn wirklich sichergestellt ist, dass
das Kohlendioxid über mehrere 1000 Jahre weder Mensch noch Umwelt gefährden
wird.
- Bitte sorgen Sie auch dafür, dass die Nutzung erneuerbarer Energien
nicht benachteiligt wird und Geothermie und Druckluftspeicher Vorrang
erhalten. Nötig wäre ein umfassendes »unterirdisches Raumordnungsverfahren«,
welches alle Speichermöglichkeiten erfasst und die sinnvollste Verwendung
ermittelt. Erst im Anschluss an ein solches Verfahren sollten Unternehmen
Genehmigungen für die kommerzielle Nutzung beantragen können.
- Schlussendlich befindet sich CCS noch in der Erforschungsphase - es
ist völlig ungewiss, ob CCS überhaupt großtechnisch umsetzbar ist. Aus
diesem Grund werden von der EU über die nächsten Jahre
Demonstrationsprojekte gefordert und bezuschusst. Die Abhängigkeit des
kommerziellen Einsatzes von CCS vom Erfolg der Demonstrationsprojekte wird
allerdings im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt. Der Entwurf enthält weder
eine Revisionsklausel noch einen Vorbehalt, wonach der kommerzielle Einsatz
von CCS positive Ergebnisse der Demonstrationsprojekte voraussetzt. An
dieser Stelle muss dringend nachgebessert werden.
Bitte nehmen Sie unsere Sorge ernst und bessern Sie den Gesetzesentwurf
nach. Riskante Technologien dürfen nur eingesetzt werden, wenn eine
Gefährdung von Mensch und Natur ausgeschlossen ist. Die Schludereien mit dem
Atommülllager Asse kommen die Allgemeinheit nun teuer zu stehen und
gefährden die Anwohner. Dies darf nicht noch einmal geschehen!
Da das Gesetzesvorhaben zumindest für's erste nicht mehr ansteht, haben wir die Petition beendet.
Die Petition wurde von 2100 Menschen unterzeichnet.